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Häufig gestellte Fragen

Unter folgendem Link finden Sie im Wahlzeitraum den Zugang zum Wahlsystem https://idm.hhu.de (dort über den lila Button „Zum Wahlportal“). Ihre Stimmabgabe durch Sie als wahlberechtigte Person erfordert die vorherige Authentifizierung mit Ihrer IDM-Benutzerkennung und dem zugehörigen Passwort. Sind Ihnen Ihre IDM-Benutzerkennung oder Ihr Passwort nicht bekannt, finden Sie auf folgender Seite alle Informationen, wie Sie an diese Daten gelangen: https://wiki.hhu.de/pages/viewpage.action?pageId=227999956

Es ist ein verantwortungsvoller Umgang mit den zur Durchführung der Wahl erforderlichen Authentifizierungsdaten (eigene IDM-Benutzerkennung und das dazugehörige Passwort) geboten. Es liegt in der Verantwortung der jeweiligen wahlberechtigten Person, die Authentifizierungsdaten vor Zugriff Dritter zu schützen, damit die elektronische Stimmabgabe nur berechtigt erfolgen kann. Die Daten sollten daher insbesondere nicht an andere (wahlberechtigte) Personen weitergeben werden.

Zum Start der elektronischen Wahlen werden die Wahlbenachrichtigungen per E-Mail an alle Wahlberechtigten an deren Universitäts-E-Mailadresse versendet. Darin sind der Link zum Wahlsystem und weitere Informationen erhalten. Die digitalen „Wahlunterlagen“ werden den Wahlberechtigten nach dem Login im elektronischen Wahlsystem online zur Verfügung gestellt. Sie umfassen die eidesstattliche Versicherung sowie den oder die elektronischen Stimmzettel.

Unter https://udele.hhu.de oder alternativ unter https://idm.hhu.de (dort über den grünen Button „Zum Wählerverzeichnis“) können Sie ab dem 29.04.2024 prüfen, ob Sie wahlberechtigt sind und in das Wählerverzeichnis aufgenommen wurden. Bis zum 06.05.2024 können Sie die Verzeichnisse der Wahlberechtigten sowie die Wahlordnung auch im Verwaltungsgebäude 16.11, Ebene 01, Raum 23 arbeitstäglich in der Zeit von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr einsehen.

Nein, es sind keine besonderen Internetkenntnisse notwendig. Die Online-Wahl funktioniert wie jede andere Internet-Webseite. Das „Ausfüllen“ der Stimmzettel ist genauso einfach wie bei einer analogen Wahl.

Wenn Sie auf den Zugang zum Wahlsystem geklickt haben, folgen Sie den weiteren Anweisungen. Nach der Authentifizierung durch Sie gelangen Sie in das digitale Wahlportal unseres Dienstleisters Electric Paper. Dort finden Sie eine Anleitung zur elektronischen Stimmabgabe.

Die Wahlvorschläge werden in den Amtlichen Bekanntmachungen der HHU bis spätestens zum 24.05.2024 veröffentlicht. Die Vorstellung von Kandidierenden, die von dieser freiwilligen Möglichkeit Gebrauch machen, finden Sie hier auf den Seiten des Wahlamtes.

Die HHU hat für die Durchführung der internetbasierten Onlinewahlen (elektronische Wahlen) den externen Dienstleister Electric Paper beauftragt: www.electricpaper.de

Die Wahl erfolgt mit dem Wahlsystem „uniWAHL OWS“: https://wahlen-organisieren.de/startseite/uniwahl-online-wahlsystem/

Die (Sequent) Quellcode Repositories des Online-Wahlsystems unseres Dienstleisters Electric Paper sind öffentlich in GitHub unter https://github.com/sequentech einsehbar. Eine Dokumentation finden Sie unter https://sequentech.github.io.documentation/ .

Nein, die Daten der Wähler*innen werden nur in pseudonymisierter Form an unseren Dienstleister Electric Paper weitergeleitet. Das Wählerverzeichnis wird auf Servern der HHU erstellt.

Es ist vorgesehen, dass die Wähler*innen klarschriftlich dem digitalen Wahlsystem „uniWAHL OWS“ von Electric Paper zu keinem Zeitpunkt bekannt sind. Das Onlinewahlsystem wird lediglich mit einem pseudonymisierten Wählerkennzeichen und einem Code zur Authentifikation versehen. Zusätzlich wird vorgegeben, welche Stimmzettel an die Person (jeweils) ausgespielt werden sollen.

Beim Anmelden am Wahlsystem über eine pseudonymisierte Kennung wird ein temporärer Schlüssel erzeugt, der nur zeitweise Urne und Wahlverzeichnis verbindet. Da Authentifikationssystem und digitale Wahlurne getrennte Module sind, ist somit schon gewährleistet, dass Stimme(n) und Wähler*in getrennt verwaltet werden.

Im Wahlsystem sind also diesbezüglich zu keinem Zeitpunkt personenbezogene Daten oder Daten, die Rückschluss auf den*die Wähler*in und dessen Stimme(n) liefern können.

Nein, die Stimmabgabe lässt keine Rückschlüsse auf die wählende Person zu. Die abgegebenen Stimmen werden verschlüsselt an das Wahlsystem übertragen.

Sie benötigen ein Gerät mit Internetzugang und einem Browser. Sorgen Sie dafür, dass Sie beim Zugang zum Wahlsystem und während des gesamten Stimmabgabeverfahrens eine stabile Internetverbindung haben.

Sie können Ihre elektronische Stimme sowohl von einem PC/Notebook als auch von mobilen Geräten (Smartphone, Tablet) abgeben, wenn diese einen aktuellen Browser vorhalten. Es wird die jeweils aktuelle Version des Browsers unterstützt.

 

Nein, eine spezielle Software ist nicht notwendig.  Sie benötigen einen Internetzugang und einen Browser auf Ihrem Rechner (oder mobilem Endgerät).

Bitte verwenden Sie für die Wahl einen Computer (oder ein Mobilgerät) mit aktuellen Updates des Betriebssystems, des Webbrowsers und ggfs. des Virenscanners. Es werden Windows, Mac, Linux, IOS und Android unterstützt. Technische Voraussetzung für die Wahlkonfiguration und die Wahlteilnahme ist ein marktüblicher und aktueller Internet-Browser. Es wird die jeweils aktuelle Version des Browsers unterstützt. Der benötigte HTML -Standard wird unterstützt in folgenden Browsern: Safari, Chrome, Opera, Edge, Firefox, Samsung Internet Browser (based on Chromium).

Um alle Funktionalitäten nutzen zu können, müssen Java Script und Cookies aktiviert und eine minimale Bildschirmgröße muss erlaubt sein.

Wichtig: Sie können nichts falsch machen, da die Wahl-Software die Voraussetzungen prüft, bevor Sie in die digitale Wahlkabine eintreten dürfen.

Der für die Wahlhandlung genutzte Computer sollte gegen Eingriffe Dritter nach dem aktuellen Stand der Technik geschützt werden. Nähere Informationen auch zum Schutz vor Viren finden Sie unter

https://www.zim.hhu.de/it-sicherheit

oder

http://bsi-fuer-buerger.de

Auch auf Websites einschlägiger Fachzeitschriften finden sich Informationen zu Antivirenprogrammen.

 

Cookies dienen zur temporären Unterstützung des Wahlsystems und sollten in Ihrem Browser zugelassen werden. Diese sogenannten Session-Cookies werden nach Beendigung des Browsers gelöscht. Cookies für Tracking-Zwecke, wie Sie dieses von vielen Websites für Marketingzwecke kennen, werden nicht erzeugt.

Ihr Browser hat nicht die aktuelle Version. Installieren Sie die aktuelle Version oder wechseln Sie den Browser.

Aus technischer Sicht dauert der Prozess der Stimmabgabe - abhängig vom Umfang des Stimmzettels der jeweiligen Wahl - ca. 1 Minute.

 

Nach Ihrem Login stehen Ihnen für die Wahl 15 Minuten zur Verfügung, bevor aus Sicherheitsgründen ein automatischer Logout erfolgt. Sollten Sie Ihre Wahlhandlung bis dahin nicht abgeschlossen haben, können Sie sich erneut einloggen.

In diesem Fall wird der Wahlvorgang ohne Stimmabgabe beendet. Sie müssen sich wieder anmelden und Ihren Wahlvorgang erneut durchführen. Es werden an keiner Stelle Daten zwischengespeichert.

Achten Sie darauf, dass Sie den oder die Stimmzettel unbeobachtet kennzeichnen, um ihre geheime Wahl zu wahren.

Ja, die Wahlsoftware sichert das Wahlgeheimnis vollständig ab. Bei der elektronischen Wahl werden die Daten des*der Wähler*in vollständig von der Stimmabgabe isoliert und es wird keine Möglichkeit geboten, Rückschlüsse auf die abgegebene Stimme vorzunehmen. Lediglich das pseudonymisierte Verzeichnis der Wahlberechtigten bekommt nach erfolgreicher Stimmabgabe den Hinweis, dass die entsprechende Person gewählt hat und schließt diese somit für eine weitere Stimmabgabe aus.

Ja, die Wahlsoftware „UniWAHL OWS“ unseres Dienstleisters Electric Paper basiert auf den Anforderungen des European Councils und orientiert sich auch am internationalen Schutzprofil nach Common Criteria, sodass die Sicherheitsvorkehrungen den Vorgaben des Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) entsprechen. Das Schutzprofil für sichere Online-Wahlprodukte ist an die im Grundgesetz verankerten Wahlgrundsätze (allgemein, geheim, frei, gleich, unmittelbar) angelehnt. Ihre Wahl ist also sicher. Die Einhaltung der Wahlgrundsätze im Wahlsystem wird durch die Anwendung kryptographischer und mathematischer Methoden gewährleistet. (ElGamal homomorphe Verschlüsselung, universell überprüfbares MixNet, Zero-Knowledge Correctness-Proofs, etc.). Die Stimme wird vor der Versendung im Client-Gerät verschlüsselt. Sämtliche Kommunikation findet über abgesicherte Transportprotokolle statt.

Eine Trennung der Kennung von Wähler*in und Stimme(n) ist konsequent umgesetzt. Daher ist nach Stimmabgabe kein Rückschluss der Stimme(n) auf die Identität des*der Wähler*in mehr möglich.

Ja, wenn Sie auf Stimmzezttel keine Stimme markieren, zu viele Stimmen abgeben oder wenn Sie ankreuzen, dass der Stimmzettel als ungültig gewertet werden soll.

Das Wahlsystem überprüft während der Abstimmung, ob die Anzahl der Stimmen mit den jeweiligen Wahl-Regeln übereinstimmen. Die Zahl der bereits vergebenen Stimmen wird angezeigt. Es ist möglich, bewusst ungültig zu wählen oder absichtlich zu viele Kreuze zu setzen, was zu einem ungültigen Stimmzettel führt.

Der eingebaute Übereilungsschutz zeigt Ihnen vor dem Absenden erneut die Stimme und den Status, so dass Sie die Stimmabgabe ggf. korrigieren können.

Die grundsätzlichen Sicherheitsanforderungen werden bei dem Hosting Partner über die ISO 27001 Zertifizierung abgedeckt. Der Hostingprovider der Firma Electric Paper ist die Deutsche Telekom. Mit der Open Telekom Cloud verfügt sie über mehrere baugleiche Rechenzentren, die als TwinCore eine parallele Speicherung aller Daten durchführen. Natürlich sind entsprechende Vorkehrungen wie redundante Platten, rollierende Backups, Brandschutz, Zugriffskontrollen und unterbrechungsfreie Stromversorgung, mehrfache Anbindungen ans Internet vorgesehen. Dieses Modell bedeutet eine hohe Ausfallsicherheit von nahezu 100% (98,5). Eine unterbrechungsfreie Verfügbarkeit Ihrer Daten ist somit jederzeit gewährleistet.

Datenübertragungen (Stimmdaten) zwischen Client und Server verlaufen nach einem kryptografischen Verfahren und der Transportlayerebene über TLS1.2 Protokoll oder höher.  Auf applikationslogischer Ebene erfolgen Transaktionen immer Rahmen eines 2-Phase-Commit.

Ja, und zwar mehrfach. Auf applikationslogischer Ebene findet vor der Übertragung eine kryptographische Verschlüsselung statt. Zusätzlich wird auf Transportlayer-Ebene verschlüsselt. Die Firma Electric Paper setzt dabei ausschließlich auf TLS1.2 oder höher. Das verwendete Zertifikat ist ein SSL Zertifikat der Bundesdruckerei/D-Trust. Ferner sind die jeweiligen Wahldaten über das sog. Mix-Net Verfahren verschlüsselt, welches keine Verschlüsselung ohne einen passenden Schlüssel zulässt.

Das Wahlsystem „uniWAHL OWS“ ist so konfiguriert, dass die Lösung einen sogenannten „Ballot-Locator“, eine Art Wahlzettelcode als Bestätigung herausgibt. Die Prüfung wird nach dem Absenden durch einen Hyperlink zur Stimmzettelverfolgung angeboten. Sie erlaubt eine individuelle Verifikation der Wahlteilnahme im System.

Nach dem Ende der Wahl, wenn die digitale Urne der Wahlöffentlichkeit zur Verifikation bereitgestellt wird, kann mit diesen Wahlzettelkennzeichen geprüft werden, ob eine Stimme im Auszählungsergebnis enthalten ist.

Wichtig: Das System ist im rechtlichen Sinne quittungsfrei, weil es dem/der Wähler*in nicht erlaubt, seine konkrete Stimme nachzuweisen. Es wird lediglich gezeigt, dass gewählt wurde, nicht was gewählt wurde. Eine Verknüpfung zur Wähler*innen-ID ist zu keinem Zeitpunkt möglich.

Die elektronische Wahl ist nach Ende der Wahlfrist (Schließung des Wahlportals) beendet. Nach dieser Schließung wird die elektronische Wahlurne durch das elektronische Wahlsystem ausgezählt. Dies erfolgt universitätsöffentlich im Sitzungssaal im Sitzungssaal 3, Geb. 16.11 (Rektoratsgebäude), 1. Etage, Universitätsstraße 1, 40225 Düsseldorf, in elektronischer Kommunikation am 20.06.2024, ab 10:00 Uhr per Webex. Die Zugangsdaten zum Webex-Meeting können im Wahlamt erfragt werden.

Das Ergebnis der Stimmauszählung der elektronisch abgegebenen Stimmzettel wird von unserem Dienstleister Electric Paper zur Verfügung gestellt. Zudem erfolgt die Auszählung der Briefwahlstimmen durch das Wahlamt, nachdem zuvor diejenigen Briefwahlstimmen durch das Wahlamt aussortiert worden sind, die zudem elektronisch gewählt haben. Diese Prüfung findet ausschließlich im Wahlamt der HHU statt, so dass Electric Paper zu keinem Zeitpunkt Klardaten von Wähler*innen erhält.

Ja, nach dem Schließen und Auszählen der digitalen Urne kann eine neue Auszählung initiiert werden. In dem definierten Zeitraum nach der Wahl kann die Auszählung erneut gestartet werden. Danach werden die Daten revisionssicher archiviert und durch das Wahlamt vorgehalten.

Das Ergebnis der Stimmauszählung wird mittels einer Wahlsoftware (uniWAHL Core) unter Anwendung des Sitzverteilungsverfahrens nach d`Hondt ausgewertet.

Die Feststellung des Wahlergebnisses bedarf der Beschlussfassung durch den gemeinsamen Wahlausschuss des Senats.

 

Es besteht die Möglichkeit, in dem Wahlzeitraum arbeitstäglich in der Zeit von 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr während der Öffnungszeiten des Wahlamts der HHU (Gebäude 16.11, Universitätsstraße 1, 40225 Düsseldorf) an einem dort für die Wahl bereitgestellten Gerät zu wählen. Melden Sie sich hierzu bitte unter Tel. 0211/81-11518 an.

 

Ja, Sie können Ihre Stimme(n) per Briefwahl abgeben. Hierzu können Wahlberechtigte in dem Zeitraum vom 11.05.2024 bis 02.06.2024 elektronisch über das Portal https//udele.hhu.de oder alternativ https://idm.hhu.de (dort über den grünen Button „Zum Wählerverzeichnis“) einen Antrag auf Briefwahl stellen. Es besteht zudem die Möglichkeit einen Antrag auf Briefwahl auch in Textform beim Wahlamt an  zu stellen.

Ihre Briefwahlstimme muss spätestens am 20. Juni 2024 bis 10.00 Uhr im Wahlamt oder in dem an der Technikzentrale (Geb. 21.01) auf der Ebene der Universitätsstraße am Fuß der Treppe zum Studierenden Service Center (Geb. 21.02) befindlichen Terminbriefkasten eingegangen sein. Sollten Sie zudem Ihre Stimme(n) elektronisch abgegeben wollten, so werden Ihre Briefwahlunterlagen bei der Auszählung nicht gewertet.

Die Nutzbarkeit des Wahlportals mit der Unterstützung für Sehbehinderte (WCAG 2.1 AA) wird gewährleistet.

 

Nein, das Wahlsystem „uniWAHL OWS“ von Electric Paper ist derzeit nicht BSI zertifiziert, weil zum aktuellen Zeitpunkt keine technologisch sinnvolle Zertifizierung durchgeführt werden kann. Die bisherigen Prüfungs-Mechanismen und Vorgaben des BSI waren technologisch auf dem Stand von 2008. Daher wird derzeit vom BSI an einem neuen Schutzprofil, gegen das zukünftig zertifiziert werden wird, gearbeitet. Electric Paper ist selbst Teil einer Gemeinschaft, die zusammen mit dem BSI an diesen neuen Kriterien arbeitet. Der HHU liegt die Zusicherung des Dienstleisters Electric Paper vor, dass das verwendete digitale Wahlsystem den Anforderungen von § 4 der Hochschuldigitalverordnung (ehemals Onlinewahlverordnung) entspricht.

Für die generelle Sicherheit und Verfügbarkeit der Lösung garantiert das TÜV Zertifikat grundsätzliche Sicherheit. Ferner ist das Wahlsystem als „open-source“ Variante jederzeit überprüfbar. Die TÜV Zertifizierung und insbesondere der Penetrationstest erfolgt nach den Vorgaben des BSI.

Alle rechtlichen Vorgaben der Hochschuldigitalverordnung werden eingehalten.

Verantwortlichkeit: