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Förderung für Menschen mit Beeinträchtigung und chronischen Erkrankungen

Förderung bei chronischen Erkrankungen und Beeinträchtigungen

Auslandsaufenthalte innerhalb Europas mit dem Erasmus-Programm:

Bei einem Auslandsaufenthalt innerhalb des Erasmus-Raumes können Sie im Falle einer Beeinträchtigung, einer chronischen Erkrankung oder wenn Sie planen, Ihr Kind mit ins Ausland zu nehmen, eine zusätzliche finanzielle Förderung von 250 € / Monat beantragen. Bitte informieren Sie sich auf der Seite Erasmus Studienaufenthalte oder Erasmus Praktikum über das Social Top Up.

Auslandsaufenthalte außerhalb des Erasmus-Raumes:

Falls Sie aufgrund einer chronischen Erkrankung oder Beeinträchtigung im Ausland Mehrausgaben haben, können Sie als Stipendiat*in eine zusätzliche Förderung beantragen. Förderberechtigt sind Sie ab einem Behinderungsgrad von mind. 50% für alle Sonderausgaben, die explizit aufgrund oder während Ihres Auslandsaufenthaltes anfallen. Die Förderung können Sie nur erhalten, wenn andere Stellen (wie Ihr Sozialversicherungsträger) die Ausgaben nicht, auch nicht teilweise, übernehmen. Wenn Sie sich um die Förderung bewerben, richten Sie ihre Bewerbung bitte schriftlich (postalisch oder per E-Mail) an das International Office der HHU. Sie benötigen:

  1. Eine Kopie Ihres Behindertenausweises
  2. Eine tabellarische Aufstellung der voraussichtlichen Gesamtausgaben (ggf. Übernahmen durch andere Institutionen)
  3. Einen Nachweis, dass Sie keine Unterstützung durch andere Stellen erhalten

Für Auslandsaufenthalte mit Kind(ern) können Sie sich bei Auslandsaufenthalten außerhalb des Erasmus-Raums auf das Familiy Mobility Grant bewerben.

Bei weiteren Fragen unterstützt Sie die Beratungsstelle für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung (BBSt).

Verantwortlichkeit: