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Bewerbung von EU-/EWR-Bürger*innen und Bildungsinländer*innen

Alle EU-Bürger*innen und Nicht-EU-Bürger*innen mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung (HZB) müssen für deutschsprachige Studiengänge einen anerkannten Sprachnachweis (z. B. DSH 2) einreichen.

Zulassungsbeschränkte ONC-Fächer/DoSV-Fächer

Studienbewerber*innen aus EU-Ländern, Nicht-EU-Bürger*innen mit einer Hochschulzugangsberechtigung (HZB) aus einem EU-Land, Bildungsinländer*innen (ausländische Bewerber*innen mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung oder einem deutschen Hochschulabschluss) und Inhaber*innen einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung mit deutscher Staatsangehörigkeit (auch wenn sie eine doppelte Staatsangehörigkeit besitzen) bewerben sich für Orts-NC-Fächer/DoSV Fächer wie deutsche Studienbewerber*innen ausschließlich online direkt an der Universität über die Online-Bewerbung.

Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie

Studienbewerber*innen aus EU-Ländern, Bildungsinländer*innen und Inhaber*innen einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung mit deutscher Staatsangehörigkeit (auch wenn sie eine doppelte Staatsangehörigkeit besitzen) bewerben sich als Studienanfänger*innen (erstes Fachsemester) für Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie ebenso wie deutsche Bewerber*innen online bei der Stiftung für Hochschulzulassung, 44128 Dortmund (www.hochschulstart.de ).


!!!Wichtig!!!
Das Auswahlkriterium TMS (Test für medizinische Studiengänge) in den Studiengängen Medizin und Zahnmedizin

In den meisten Zulassungsquoten ist der TMS ein Auswahlkriterium. Nähere Informationen erhalten Sie hier


 

Zulassungsfreie Fächer

Studienbewerber*innen aus EU-Länder sowie Nicht-EU-Bürger*innen mit einer Hochschulzugangsberechtigung (HZB) aus einem EU-Land bewerben sich für zulassungsfreie Fächer hier .  Folgende Unterlagen müssen  für die Bewerbung hochgeladen werden:

  • das Schulabschlusszeugnis (in Originalsprache und in deutscher Übersetzung von vereidigten Übersetzern; englische und französische Zeugnisse müssen nicht übersetzt werden)
  • Nachweise über die bisherigen Studienleistungen und ggf. das Abschlusszeugnis (in Originalsprache und in deutscher Übersetzung von vereidigten Übersetzern; englische und französische Zeugnisse müssen nicht übersetzt werden)
  • DSH-Zeugnis (DSH - 2/ -3) oder äquivalenter Sprachnachweis
  • falls ein Studienkolleg in Deutschland besucht wurde: Zeugnis der Feststellungsprüfung mit Fächer- und Notenübersicht
  • wenn bereits ein Studium an einer deutschen Hochschule aufgenommen wurde: bitte die aktuelle Studienbescheinigung der Hochschule einreichen, aus der Fach, Abschluss und Semesterzahl hervorgeht
  • Inhaber eines International Baccalaureate (IB) müssen zusätzlich Kopien der Schulzeugnisse der letzten beiden Schuljahre mit Fächer- und Notenaufstellung und einen Nachweis über 12 Schuljahre vorlegen.
  • bei Namensänderung (z.B. Heirat): die Heiratsurkunde oder entsprechender Nachweis

Zeugnisse müssen bei der Einschreibung in amtlich beglaubigter Form eingereicht werden.

 

Verantwortlichkeit: