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Duales Studium-Verwaltungsinspektoranwärter*in

-Staatlicher Verwaltungsdienst - Allgemeine Verwaltung (LL.B.)-

Ausbildungsinhalte:

Das Studium besteht aus Theorie- und Praxismodulen, in denen anwendungsbezogen und fächerübergreifend gelehrt und gelernt wird. Dabei sind die Module auf die folgenden Fachgebiete ausgerichtet:

  • Rechtswissenschaften
  • Wirtschaftswissenschaften
  • Sozialwissenschaften

Im späteren Berufsleben sind die Absolventinnen und Absolventen in ihrem Handeln durchgehend an Recht und Gesetz gebunden. Entsprechend überwiegen auch die rechtswissenschaftlichen Anteile im Studiengang „Allgemeine Verwaltung“ (LL.B.).

Daneben sind besondere Lehrveranstaltungen wie das „Seminar“, das „praxisbezogene Projekt“, das „Training sozialer Kompetenzen“ (TSK) oder „Interkulturelle Kompetenz“ und „Sprachen“ vorgesehen.

Zusätzliche Informationen:
Das Studium wird in der Praxis in der Einstellungsbehörde sowie einer weiteren Einrichtung (z.B. Bezirksregierung, Kommune etc.) und in der Theorie an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung am Standort Duisburg absolviert.

Informationen zur HSPV finden Sie hier!

  • Das Studium besteht aus sechs Theorie- und fünf Praxismodulen.
  • Während des Studiums schließt jedes Modul mit einer Prüfung ab.
  • Dabei gibt es unterschiedliche Prüfungsformen wie die Klausur, das Fachgespräch oder die Hausarbeit.
  • Am Ende des Studiums steht die Bachelorarbeit einschließlich eines Kolloquiums.

Ausbildungsdauer:

Drei Jahre

Zwingende schulische Voraussetzung:

Die allgemeine Hochschulreife, volle Fachhochschulreife oder eine als gleichwertig anerkannte Qualifikation

Zwingende sonstige Voraussetzungen:

  • Deutsche Staatsangehörigkeit oder alternativ die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union
  • körperliche, geistige und charakterliche Eignung (nach erfolgreich bestandenem Auswahlverfahren ist im Rahmen des Einstellungsprozesses ein Führungszeugnis vorzulegen, außerdem erfolgt eine amtsärztliche Untersuchung beim Gesundheitsamt)
  • zum Einstellungstag nicht älter als 39 Jahre (das Höchstalter kann in besonderen Fällen erhöht werden, z.B. aufgrund einer Schwerbehinderung oder durch anrechenbare Zeiten von Wehr-/Zivildienst oder Kindererziehung)

Ausbildungsorte:

  • Einstellungsbehörde ist Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
  • Hochschule ist die HSPV - Hochschule für Polizei und ölffentliche Verwaltung am Standort   Duisburg
  • desweiteren muss ein Praxisabschnitt in einer anderen Einrichtung des öffentlichen Dienstes absolviert werden (z.B. Bezirksregierung, Kommunen, BaFöG-Amt etc.)

 

 

Verantwortlichkeit: