Zum Inhalt springenZur Suche springen

Zweithörer*innen

Wenn Sie bereits an einer anderen Hochschule in Deutschland als Ersthörer*in eingeschrieben sind, haben Sie die Möglichkeit, sich an der HHU als Zweithörer*in einzuschreiben. Hier haben Sie grundsätzlich zwei Alternativen:

1.)   "Große*r" Zweithörer*in in einem weiteren Studiengang, der nicht mit dem Studium an Ihrer ersten Hochschule identisch ist.

 

Alle zulassungsfreien Bachelor, Bachelor Kern- und Ergänzungsfächer, sowie Master- und Promotionsstudiengänge. Sie dürfen nur Fächer studieren, für die Sie nicht bereits an einer anderen Hochschule eingeschrieben sind. Hierbei ist allerdings lediglich das Fach und nicht der angestrebte Abschluss gemeint. Sie dürfen beispielsweise an zwei Hochschulen in verschiedenen Bachelorstudiengängen eingeschrieben sein, aber nicht zweimal im gleichen Fach, z.B. in Informatik.

Ja, allerdings müssen sie hier einiges beachten. Sie dürfen nur an einer Hochschule in einem zulassungsbeschränkten Studiengang eingeschrieben sein. Sind Sie beispielsweise als Ersthörer*in in einem zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengang immatrikuliert, dürfen Sie sich als Zweithörer*in nur für zulassungsfreie Studiengänge einschreiben. Wenn Sie allerdings als Ersthörer*in in einem zulassungsfreien Studiengang immatrikuliert sind, dürfen Sie als Zweithörer*in in einem zulassungsbeschränkten Studiengang eingeschrieben sein. Aber auch hier müssen Sie sich regulär um eine Zulassung zum Studium bewerben. Außerdem müssen Sie uns in diesem Fall bei der Einschreibung nachweisen, dass Ihr erster Studiengang an Ihrer ersten Hochschule zulassungsfrei ist. Das kann Ihnen Ihre Hochschule i.d.R. ohne Probleme schriftlich bestätigen.

Für zulassungsfreie Fächer gilt die reguläre Antragsfrist, für zulassungsbeschränkte Fächer gilt die Bewerbungsfrist. Die Fristen für Bewerbung und Rückmeldung erfahren Sie hier.

Sollten Sie aufgrund fehlender Unterlagen nicht rückgemeldet werden können, werden Sie in der dritten Vorlesungswoche mit dem Grund „Fehlende Rückmeldung“ exmatrikuliert. Die Aufhebung der Exmatrikulation und die Rückmeldung zum nächsten Semester kann dann nur noch innerhalb eines Monats vorgenommen werden. Danach ist die Exmatrikulation rechtswirksam.

Ja. Sie sind voll prüfungsberechtigt, d. h. Sie dürfen an allen Prüfungen teilnehmen und können einen Studienabschluss an Ihrer Zweithochschule machen. 

Für die Einschreibung als große*r Zweithörer*in wird kein Semesterbeitrag fällig, da Sie diesen bereits an Ihrer ersten Hochschule gezahlt haben.

Nein, Sie bekommen ausschließlich eine Zweithörerbescheinigung ohne Semesterticket.

Einschreibung:

Für die Einschreibung als große*r Zweithörer*in registrieren und bewerben Sie sich zunächst auf der folgenden Seite unter dem Menü-Punkt "Bewerbung/Registrierung". In welchen Studiengängen eine Zweithörerschaft möglich ist, entnehmen Sie bitte den FAQs auf dieser Seite.
Wenn Sie eine Zulassung erhalten haben und Sie möchten diese annehmen und sich einschreiben, dann wählen Sie im Portal "Parallelstudium" aus.
Für die Einschreibung ist eine Immatrikulationsbescheinigung der Ersthochschule für das gleiche Semester notwendig.

Rückmeldung:

Sie möchten sich als große*r Zweithörer*in zurückmelden? Im E-Studierendenservice befindet sich (nach dem Login) unter "Mein Studium" -> "Sperren" die Möglichkeit einen "Wiederholungsantrag" zu stellen. Hierfür müssen Sie die Immatrikulationsbescheinigung der Ersthochschule vom nächsten Semester hochladen.


2.) "Kleine*r" Zweithörer*in mit der Berechtigung zum Besuch von Lehrveranstaltungen.

Eingeschriebene Studierende anderer Hochschulen können als Zweithörer*innen mit der Berechtigung zum Besuch von Lehrveranstaltungen und zur Ablegung von studienbegleitenden Leistungskontrollen zugelassen werden. D. h., Sie können an Ihrer Zweithochschule Veranstaltungen besuchen und Leistungsscheine erwerben.

Nein, als kleine*r Zweithörer*in können Sie keine Prüfungsleistungen ablegen. Sie können lediglich an Studienleistungen bzw. studienbegleitenden Leistungsüberprüfungen teilnehmen.

Studienleistungen werden nicht benotet und können in der Regel beliebig oft wiederholt werden. Formen der Studienleistungen können z.B. Essays oder Referate sein.

Prüfungsleistungen hingegen werden benotet, haben eine begrenzte Wiederholbarkeit, meist zwei bis drei Versuche und das Ergebnis fließt in die Abschlussnote ein. Die Teilnahme an Prüfungsleistungen – wie Modulabschlussprüfungen, Bachelor- oder Masterprüfungen – ist den eingeschriebenen Studierenden und den "großen" Zweithörern*innen vorbehalten. Formen der Prüfungsleistungen sind meist Klausuren, mündliche Prüfungen oder Hausarbeiten.

Aufgrund der oben beschriebenen Regelungen beachten Sie bitte, dass Sie im Prüfungsanmeldesystem der Heinrich-Heine-Universität so registriert werden, dass es Ihnen nicht möglich ist, sich für Klausuren anzumelden. Sprechen Sie deshalb am besten vorher mit den Dozierenden ab, welche Möglichkeiten Sie haben, eine Studienleistung in der jeweiligen Lehrveranstaltung zu erbringen.

Die Teilnahme an der jeweiligen Lehrveranstaltung ist jeweils mit der entsprechenden Fakultät und den Dozierenden zu klären. Eine Teilnahmebestätigung ist bei der Einschreibung vorzuweisen (Teil des Antrages auf Zweithörerschaft). Andere Veranstaltungen dürfen Sie nicht besuchen.

Die Fristen für Bewerbung und Rückmeldung der einzelnen Semester erfahren Sie hier.

Die Zweithörergebühr beträgt 100€ pro Semester.

Nein, Sie bekommen ausschließlich eine Zweithörerbescheinigung ohne Semesterticket.

Einschreibung:

Für die erste Einschreibung als kleine*r Zweithörer*in finden Sie den entsprechenden Antrag auf dieser Seite.

Mit dem Antrag sind folgende Unterlagen einzureichen:

 1. Immatrikulationsbescheinigung der Ersthochschule.

 2. Kopie der Hochschulzugangsberechtigung.

Hinweis: Deutsche Staatsbürger*innen mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung benötigen eine Bescheinigung der Bezirksregierung über die Anerkennung von ausländischen Zeugnissen. Die Bescheinigung muss in Kopie eingereicht werden.

 3. Nur für „kleine“ Zweithörer*innen: quittierter Einzahlungsbeleg.

Als Zweithörer*in für einzelne Lehrveranstaltungen ist die Zweithörergebühr in Höhe von 100,00 € auf das Konto der

Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
IBAN: DE55 3005 0000 0004 0011 11
BIC: WELADEDD

einzuzahlen.

Rückmeldung:

Sie möchten sich als kleine*r Zweithörer*in rückmelden? Verwenden Sie bitte diesen Antrag und laden ihn zusammen mit der Immatrikulationsbescheinigung Ihrer Ersthochschule vom nächsten Semester im E-Studierendenservice unter “Mein Studium“ -> “Sperren“ hoch.


Verantwortlichkeit: