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Rückmeldung

Die Rückmeldung zum Wintersemester 24/25 läuft vom 01.07.2024 bis zum 15.08.2024. Die Höhe des Sozialbeitrags beträgt 298,05 Euro. Bitte überweisen Sie auf folgendes Bankkonto:

Empfänger: Heinrich-Heine-Universität
IBAN: DE55 3005 0000 0004 0011 11
BIC: WELADEDD
Verwendungszweck: wie im E-Studierendenservice angegeben oder Matrikelnummer, Vorname & Nachname, Geburtsdatum

Die Zahlung des Beitrags ist auch im Studierenden Service Center nur mittels EC-Karte (keine Kreditkarte) möglich.

FAQs zur Rückmeldung

Studierende

Überweisen Sie bitte innerhalb des Rückmeldezeitraums (s.o.) den im E-Studierendenservice unter „Zahlungen“ ausgewiesenen Betrag. Mit Eingang der Zahlung werden Sie zum nächsten Semester rückgemeldet. Damit ist Ihre HHU Card automatisch ein weiteres Semester gültig.

Vermutlich ist Ihre Rückmeldung aufgrund eines Rückmeldehindernisses bzw. einer Rückmeldesperre nicht möglich. Die entsprechende Sperre wird Ihnen im E-Studierendenservice unter „Mein Studium“ angezeigt. Dort erfahren Sie auch, was zu tun ist, um rückgemeldet zu werden.

Bei einer Beurlaubung wegen Krankheit oder aufgrund eines Auslandsstudiums ist nur der reduzierte Beitrag zu zahlen. Bei allen anderen Urlaubsgründen wird der volle Beitrag erhoben. Die genaue Beitragshöhe finden Sie im E-Studierendenservice unter „Zahlungen“.

Nein. Wenn Sie Ihren bisherigen Studiengang im aktuellen Semester abgeschlossen haben, melden Sie sich bitte nicht zurück. Es sein denn, Sie beabsichtigen, Ihr Studium in Hinblick auf einen weiteren Abschluss fortzusetzen.

⚠️ Bei bereits erfolgter Rückmeldung kann der Beitrag nach Vorlesungsbeginn nicht mehr erstattet werden. Eine Ausnahme besteht, wenn Sie noch eine Zulassung an einer anderen Hochschule erhalten sollten.

Sollten Sie im kommenden Semester erfahren, dass Sie die Abschlussprüfung im aktuellen Semester nicht bestanden haben, schreiben wir Sie zum kommenden Semester wieder ein.

Die Rückmeldung ist noch gegen Zahlung einer Verspätungsgebühr i. H. v. 10 € möglich. Am 7. Werktag nach Ablauf der Rückmeldefrist wird bei nicht erfolgter Rückmeldung im E-Studierendenservice ein Bescheid erzeugt, in dem die Exmatrikulation angekündigt wird.

Sollten Sie wegen Nichtzahlung des erforderlichen Sozialbeitrags oder aufgrund einer Rückmeldesperre nicht rückgemeldet werden können, werden Sie in der dritten Vorlesungswoche mit dem Grund „Fehlende Rückmeldung“ exmatrikuliert. Die Aufhebung der Exmatrikulation und die Rückmeldung zum nächsten Semester kann dann nur noch innerhalb eines Monats vorgenommen werden. Danach ist die Exmatrikulation rechtswirksam.

Sie können unabhängig vom Rückmeldestatus den Fach-/Studiengangwechsel beantragen. Allerdings kann dieser erst durchgeführt werden, wenn Sie den erforderlichen Beitrag entrichtet haben und damit wieder rückgemeldet sind.

Zweithörer*innen

Als große*r Zweithörer*in (Universität Düsseldorf: Zweithörer*innen) laden Sie bitte innerhalb des Rückmeldezeitraums (s.o) im E-Studierendenservice unter „Mein Studium“ -> „Sperren“ die Immatrikulationsbescheinigung Ihrer Ersthochschule vom nächsten Semester hoch.

Beachten Sie bitte: Sollten Sie aufgrund fehlender Unterlagen nicht rückgemeldet werden können, werden Sie in der dritten Vorlesungswoche mit dem Grund „Fehlende Rückmeldung“ exmatrikuliert. Die Aufhebung der Exmatrikulation und die Rückmeldung zum nächsten Semester kann dann nur noch innerhalb eines Monats vorgenommen werden. Danach ist die Exmatrikulation rechtswirksam.

 

Vermutlich ist Ihre Rückmeldung aufgrund eines Rückmeldehindernisses bzw. einer Rückmeldesperre nicht möglich. Die entsprechende Sperre wird Ihnen im E-Studierendenservice unter „Mein Studium“ angezeigt. Dort erfahren Sie auch, was zu tun ist, um rückgemeldet zu werden.

Als kleine*r Zweithörer*in (Universität Düsseldorf: Zweithörer*innen) laden Sie bitte bis Vorlesungsbeginn im E-Studierendenservice unter „Mein Studium“ -> „Sperren“ den Wiederholungsantrag zusammen mit der Immatrikulationsbescheinigung Ihrer Ersthochschule vom nächsten Semester hoch.

Außerdem ist die Hörergebühr i. H. v. 100 € zu entrichten. Diese Gebühr ist nicht zu zahlen, wenn Sie an der RSH Düsseldorf eingeschrieben sind.

 

Promotionshörer*innen

Überweisen Sie bitte bis Vorlesungsbeginn die Gebühr i. H. v. 50 €. Mit Eingang der Zahlung werden Sie zum nächsten Semester rückgemeldet.

Vermutlich ist Ihre Rückmeldung aufgrund eines Rückmeldehindernisses bzw. einer Rückmeldesperre nicht möglich. Die entsprechende Sperre wird Ihnen im E-Studierendenservice unter „Mein Studium“ angezeigt. Dort erfahren Sie auch, was zu tun ist, um rückgemeldet zu werden.

Gasthörer*innen

Überweisen Sie bitte bis Vorlesungsbeginn die Gebühr i. H. v. 100 €. Mit Eingang der Zahlung werden Sie zum nächsten Semester rückgemeldet. Für Teilnehmer*innen an einem Weiterbildungsstudiengang entfällt die Hörergebühr.

Möchten Sie das Studienfach ändern, richten Sie bitte eine E-Mail an

Deutschkursteilnehmer*innen

Überweisen Sie bitte möglichst bald den im E-Studierendenservice unter „Zahlungen“ ausgewiesenen Betrag und laden dort unter „Mein Studium“ -> „Sperren“ die Bescheinigung des AStA, der Studierendenakademie oder des Studierendenservice über Ihre Deutschkursteilnahme hoch. Mit Rückmeldung zum nächsten Semester ist Ihre HHU Card automatisch ein weiteres Semester gültig.

Verantwortlichkeit: